Die Marke Green Shape
Green Shape als geschützte EU-Marke
Die Marke Green Shape – geprüft, geschützt, glaubwürdig
Eine Kennzeichnung zertifizierter Produkte mit der auf dem Green Shape Standard basierenden Gewährleistungsmarke gibt Herstellern, dem Handel und Konsument*innen Gewissheit, dass ein entsprechendes Produkt nach hohen Umweltstandards der Textilbranche hergestellt wurde und die zertifizierten Unternehmen alle im Green Shape Standard definierten Anforderungen einhalten.
Die Marke darf nur von Unternehmen und für Produkte verwendet werden, die nach dem Green Shape Standard zertifiziert wurden – auf Basis transparenter, öffentlich zugänglicher Umweltkriterien.
Zur Nutzung der Gewährleistungsmarke ist ein rechtgültiger Lizenzvertrag des Unternehmens mit dem Green Shape e.V. sowie ein gültiges, von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestelltes Green Shape Zertifikat erforderlich. Eine Nutzung der Gewährleistungsmarke vor der Zertifizierung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus dürfen Händler, die zertifizierte Green Shape Produkte von (nach dem Green Shape Standard zertifizierten) Unternehmen einkaufen und vertreiben, die Gewährleistungsmarke in Bezug auf den Vertrieb dieser Produkte nutzen.
Rechtlicher Rahmen
- Markeninhaber und Standardgeber: Green Shape e.V.
- Green Shape ist als EU-Gewährleistungsmarke angemeldet
Programmkonformität basiert auf ISO/IEC 17065, ISO/IEC 17067, IAF-Leitlinien & OECD-Branchenstandards - Zulassungsvoraussetzung:
- gültige Green Shape Zertifizierung
- abgeschlossener Lizenzvertrag
- Einhaltung der Markensatzung und des Markenhandbuchs
Jede unzulässige Verwendung der Marke wird durch Zertifizierungsstellen oder den Programmeigner verfolgt. Die Nutzung vor Abschluss der Zertifizierung ist ausgeschlossen.
Orientiert an der EU-Verbraucherschutzrichtlinie
Green Shape berücksichtigt die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“):
- Kein Greenwashing: Keine pauschalen Umweltversprechen
- Nachvollziehbare Standards: Prüfkriterien und Prüfverfahren sind öffentlich zugänglich
- Transparente Kontrolle: Nur mit unabhängiger Zertifizierung zulässig
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EmpCo-Vorgabe 1000_937c2e-fd> |
Green Shape Umsetzung 1000_eb4749-5f> |
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Keine Umweltclaims ohne Beleg (Art. 6, Anhang I 4a) 1000_0479d3-6b> |
Alle Aussagen basieren auf zertifizierten Kriterien, dokumentierter Auditierung & veröffentlichter Prüfstelle 1000_7f56dc-56> |
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Verbot von Logos ohne Drittzertifizierung (Anhang I 4b) 1000_cd8e3b-f2> |
Green Shape ist ein zertifiziertes System nach ISO/IEC 17065 mit Auditpflicht durch unabhängige Stellen 1000_0bb812-0f> |
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Verbot generischer Claims („grün“, „nachhaltig“) ohne Beleg 1000_d4c1aa-56> |
Marken dürfen solche Begriffe nur im Kontext zertifizierter Green Shape-Produkte verwenden 1000_2313a4-b0> |
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Kennzeichnungssysteme müssen transparent & aktuell sein (Anhang III) 1000_83e376-14> |
Green Shape veröffentlicht Kriterien, Produktlisten, Prüfstellen und Review-Verfahren öffentlich 1000_2534d8-39> |
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Siegel dürfen nur einen echten Mehrwert zeigen (Anhang I 4c) 1000_3b57e1-51> |
Green Shape ist als alleinstehendes Siegel verwendbar; Meta-Siegel sind nur als Nachweise integriert, nicht für Kundenkommunikation 1000_1f64da-a0> |
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Drittzertifizierungspflicht für Umwelt-Siegel (Anhang I 4b) 1000_883ea5-2d> |
Green Shape ist ein produktbezogenes Drittzertifikat nach ISO 17065 mit Prüfprogramm und Audit durch unabhängige Zertifizierungsstelle 1000_9b4cac-34> |
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Aussageverbot „grün/nachhaltig“ ohne Nachweise (Anhang I 4a) 1000_3431e8-3a> |
Green Shape erlaubt solche Aussagen nur bei vorliegendem, zertifiziertem Produkt 1000_5191c5-ab> |
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Nachvollziehbare Kriterien & Prüfnachweise (Art. 6 / Anhang III) 1000_7f904a-b6> |
Kriterienkatalog in Prüfprogramm, Nachweisführung geregelt über Auditprotokoll und Zertifikat 1000_89e904-0a> |
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Klar definierter Standardträger (Art. 2 Abs. 1 o + p) 1000_9f5766-52> |
Programmeigner: Green Shape e.V., mit öffentlich zugänglicher Satzung, Markensatzung und Vergabeordnung 1000_7bf781-e0> |
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Verbot irreführender Mehrfachsiegel (Anhang I 4c) 1000_37fcd6-59> |
Green Shape nutzt nur ein Logo, Meta-Siegel sind als Nachweise eingebunden, aber nicht als separate Kennzeichnung 1000_8f0d42-92> |
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Keine „Eigenzertifizierung“ erlaubt (Art. 6 Abs. 2 / Anhang III) 1000_631495-c9> |
Green Shape unterscheidet sich klar von Eigenbewertungen; Auditoren & Entscheider sind unabhängig 1000_ed8c86-a5> |
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Produktbezogene Aussagen statt Unternehmens-Angaben (Art. 6 Abs. 1–2) 1000_01a917-90> |
Die Zertifizierung gilt auf Produktebene für zugelassene Warenklassen 1000_c0e69c-d4> |
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Öffentlich zugängliche Informationen (Anhang III Ziff. 2b) 1000_be8fd0-15> |
Green Shape verpflichtet zur Veröffentlichung von zertifizierten Produkten & Prüfstelle auf Website des Programmeigners 1000_380f6c-18> |
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Relevanz, Transparenz, Aktualität (Anhang III allgemein) 1000_37a79e-05> |
Green Shape prüft alle 3 Jahre (Re-Zertifizierung), jährliche Überwachung, Review durch Stakeholder-Prozess 1000_e684e0-98> |
Der Begriff „umweltfreundlich“ bezieht sich ausschließlich auf die konkret geprüften Kriterien im Green Shape Standard. Er ist keine pauschale Bewertung des Gesamtunternehmens oder des gesamten Sortiments.
Die Marke schafft Orientierung
Green Shape macht Umweltleistung im Textilsektor sichtbar und überprüfbar – für Unternehmen, den Handel und Konsument*innen. Die Marke ist damit ein glaubwürdiges Zeichen für konsequent geprüfte Umweltverantwortung.
