Die Marke GREEN SHAPE®
Green Shape® als geschützte EU-Marke
Die Marke Green Shape® – geprüft, geschützt, glaubwürdig
Eine Kennzeichnung zertifizierter Produkte mit der auf dem Green Shape® Standard basierenden Gewährleistungsmarke gibt Herstellern, dem Handel und Konsument*innen Gewissheit, dass ein entsprechendes Produkt nach hohen Umweltstandards der Textilbranche hergestellt wurde und die zertifizierten Unternehmen alle im Green Shape Standard definierten Anforderungen einhalten.
Die Marke darf nur von Unternehmen und für Produkte verwendet werden, die nach dem Green Shape® Standard zertifiziert wurden – auf Basis transparenter, öffentlich zugänglicher Umweltkriterien.
Zur Nutzung der Gewährleistungsmarke ist ein rechtgültiger Lizenzvertrag des Unternehmens mit dem Green Shape e.V. sowie ein gültiges, von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestelltes Green Shape® Zertifikat erforderlich. Eine Nutzung der Gewährleistungsmarke vor der Zertifizierung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus dürfen Händler, die zertifizierte Green Shape® Produkte von (nach dem Green Shape® Standard zertifizierten) Unternehmen einkaufen und vertreiben, die Gewährleistungsmarke in Bezug auf den Vertrieb dieser Produkte nutzen.
Rechtlicher Rahmen
- Markeninhaber und Standardgeber: Green Shape e.V.
- Green Shape ist als EU-Gewährleistungsmarke eingetragen.
Programmkonformität basiert auf ISO/IEC 17065, ISO/IEC 17067, IAF-Leitlinien & OECD-Branchenstandards - Zulassungsvoraussetzung:
- gültige Green Shape® Zertifizierung
- abgeschlossener Lizenzvertrag
- Einhaltung der Markensatzung und des Markenhandbuchs
Jede unzulässige Verwendung der Marke wird durch Zertifizierungsstellen und den Programmeigner verfolgt. Die Nutzung vor Abschluss der Zertifizierung ist ausgeschlossen.
Orientiert an der EU-Verbraucherschutzrichtlinie
Green Shape® berücksichtigt die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“):
- Kein Greenwashing: Keine pauschalen Umweltversprechen
- Nachvollziehbare Standards: Prüfkriterien und Prüfverfahren sind öffentlich zugänglich
- Transparente Kontrolle: Nur mit unabhängiger Zertifizierung zulässig
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EmpCo-Vorgabe |
Green Shape® Umsetzung |
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Keine Umweltclaims ohne Beleg (Art. 6, Anhang I 4a) |
Alle Aussagen basieren auf zertifizierten Kriterien, dokumentierter Auditierung & veröffentlichter Prüfstelle. |
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Verbot von Logos ohne Drittzertifizierung (Anhang I 4b) |
Green Shape® ist ein zertifiziertes System nach ISO/IEC 17065 mit Auditpflicht durch unabhängige Stellen. |
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Verbot generischer Claims („grün“, „nachhaltig“) ohne Beleg |
Marken dürfen solche Begriffe nur im Kontext zertifizierter Green Shape® Produkte verwenden. |
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Kennzeichnungssysteme müssen transparent & aktuell sein (Anhang III) |
Green Shape® veröffentlicht Kriterien, Produktlisten, Prüfstellen und Review-Verfahren öffentlich. |
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Siegel dürfen nur einen echten Mehrwert zeigen (Anhang I 4c) |
Green Shape® ist als alleinstehendes Siegel verwendbar; Meta-Siegel sind nur als Nachweise integriert, nicht für Kundenkommunikation. |
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Drittzertifizierungspflicht für Umwelt-Siegel (Anhang I 4b) |
Green Shape® ist ein produktbezogenes Drittzertifikat nach ISO 17065 mit Prüfprogramm und Audit durch unabhängige Zertifizierungsstelle. |
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Aussageverbot „grün/nachhaltig“ ohne Nachweise (Anhang I 4a) |
Green Shape® erlaubt solche Aussagen nur bei vorliegendem, zertifiziertem Produkt. |
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Nachvollziehbare Kriterien & Prüfnachweise (Art. 6 / Anhang III) |
Kriterienkatalog in Prüfprogramm, Nachweisführung geregelt über Auditprotokoll und Zertifikat. |
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Klar definierter Standardträger (Art. 2 Abs. 1 o + p) |
Programmeigner: Green Shape e.V., mit öffentlich zugänglicher Satzung, Markensatzung und Vergabeordnung. |
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Verbot irreführender Mehrfachsiegel (Anhang I 4c) |
Green Shape® nutzt nur ein Logo, Meta-Siegel sind als Nachweise eingebunden, aber nicht als separate Kennzeichnung. |
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Keine „Eigenzertifizierung“ erlaubt (Art. 6 Abs. 2 / Anhang III) |
Green Shape® unterscheidet sich klar von Eigenbewertungen; Auditoren & Entscheider sind unabhängig. |
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Produktbezogene Aussagen statt Unternehmens-Angaben (Art. 6 Abs. 1–2) |
Die Zertifizierung gilt auf Produktebene für zugelassene Warenklassen. |
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Öffentlich zugängliche Informationen (Anhang III Ziff. 2b) |
Green Shape® verpflichtet zur Veröffentlichung von zertifizierten Produkten & Prüfstelle auf Website des Programmeigners. |
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Relevanz, Transparenz, Aktualität (Anhang III allgemein) |
Green Shape® prüft alle 3 Jahre (Re-Zertifizierung), jährliche Überwachung, Review durch Stakeholder-Prozess. |
Der Begriff „umweltfreundlich“ bezieht sich ausschließlich auf die konkret geprüften Kriterien im Green Shape® Standard. Er ist keine pauschale Bewertung des Gesamtunternehmens oder des gesamten Sortiments.
Die Marke schafft Orientierung
Green Shape® macht Umweltleistung im Textilsektor sichtbar und überprüfbar – für Unternehmen, den Handel und Konsument*innen. Die Marke ist damit ein glaubwürdiges Zeichen für konsequent geprüfte Umweltverantwortung.
